»Man kann nicht kämpfen, wenn die Hose voller ist als das Herz.«

Vorherige Seite: Infos Neubau

Sehr geehrte Frau Schulleiterin,

sehr geehrter Herr Schulleiter,

 

im Anhang dieser E-Mail sende ich Ihnen die ab dem 12.05.2021 gültigen Fassungen der

 

a)    Corona- Quarantäneverordnung und der

b)    Corona- Einrichtungsschutzverordnung sowie

c)    die ab dem 15.05.2021 gültige Fassung der Corona-Einrichtungsschutzverordnung

 

des Landes Hessen.

 

Bitte beachten Sie, dass mit der ab heute gültigen Fassung geimpfte und genesene Personen im Sinne des §2 Nr.4 und 5 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung von der Nachweispflicht/Testungen befreit sind.

 

Online abrufbar sind alle Verordnungen unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen .

 

Weitere allgemeine Informationen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Einrichtungen sind online abrufbar unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/mund-nasen-bedeckung

 

Eine aktuelle Übersicht der Inzidenzzahlen nach Landkreisen/kreisfreien Städten in Hessen findet sich unter:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/taegliche-uebersicht-der-bestaetigten-sars-cov-2-faelle

 

Eine Übersicht über die Landkreise/kreisfreie Städte, in denen die „Bundes-Notbremse“ greift ist online auffindbar unter:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Uta Braunschweig

Staatliches Schulamt
für den Rheingau-Taunus-Kreis
und die Landeshauptstadt Wiesbaden
Walter-Hallstein-Straße 3-7
65197 Wiesbaden
Tel.: +49 611 8803437
Fax: +49 611 8803466
E-Mail: Uta.Braunschweig@kultus.hessen.de
Internet: http://www.schulamt-wiesbaden.hessen.de
Hinweise zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf der o.g. Internetseite der Dienststelle. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.