»Man kann nicht kämpfen, wenn die Hose voller ist als das Herz.«
Sehr geehrte Frau Schulleiterin,
sehr geehrter Herr Schulleiter,
im Anhang dieser E-Mail sende ich Ihnen die ab dem 12.05.2021 gültigen Fassungen der
a) Corona- Quarantäneverordnung und der
b) Corona- Einrichtungsschutzverordnung sowie
c) die ab dem 15.05.2021 gültige Fassung der Corona-Einrichtungsschutzverordnung
des Landes Hessen.
Bitte beachten Sie, dass mit der ab heute gültigen Fassung geimpfte und genesene Personen im Sinne des §2 Nr.4 und 5 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung von der Nachweispflicht/Testungen befreit sind.
Online abrufbar sind alle Verordnungen unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen .
Weitere allgemeine Informationen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Einrichtungen sind online abrufbar unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/mund-nasen-bedeckung
Eine aktuelle Übersicht der Inzidenzzahlen nach Landkreisen/kreisfreien Städten in Hessen findet sich unter:
Eine Übersicht über die Landkreise/kreisfreie Städte, in denen die „Bundes-Notbremse“ greift ist online auffindbar unter:
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Uta Braunschweig
Staatliches Schulamt
für den Rheingau-Taunus-Kreis
und die Landeshauptstadt Wiesbaden
Walter-Hallstein-Straße 3-7
65197 Wiesbaden
Tel.: +49 611 8803437
Fax: +49 611 8803466
E-Mail: Uta.Braunschweig@kultus.hessen.de
Internet: http://www.schulamt-wiesbaden.hessen.de
Hinweise zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf der o.g. Internetseite der Dienststelle. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.