»Man kann nicht kämpfen, wenn die Hose voller ist als das Herz.«

Extreme Wetterlagen: Entschuldigungsregeln u. Verhalten 

Besonders im Winter können schwierige Verkehrsverhältnisse das Erscheinen verhindern. Dies gilt als entschuldigt, wenn es plausibel ist (s.u. 2.). Schulfrei gibt es aber nur bei amtlicher Mitteilung (s.u. 1.).

  1. „Schneefrei“ o.ä. kann nicht gegeben werden, außer bei amtlicher Mitteilung der Stadt oder kurzfristiger SL-Entscheidung (wird dann per Homepage am Morgen kommuniziert). Die Lehrkräfte sind aber informiert, dass man bei Extremlagen im Einzelfall und am späteren Nachmittag (z.B. im hinteren Taunus wohnende) Schüler nach Ermessen vorzeitig entlassen kann, damit sie noch nach Hause kommen.
  2. Nichterscheinen wg. Verkehrsproblemen an solchen Extremtagen bitte per Nachweis (Ausdruck Fahrplanausfall, schriftliche Bestätigung der Eltern o.ä.) entschuldigen, analog zu anderen Entschuldigungen. (Im Wiesbadener Stadtgebiet dürften solche Fälle aber sehr selten sein, zumutbare Anstrengungen sollte man für den Schulweg unternehmen.)
  3. Bitte beachten, dass Schneeballwerfen etc. auf dem Schulgelände verboten ist (es gab an Schulen einfach oft genug Verletzungen/Versicherungsfälle mit viel Ärger).



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