»Man kann nicht kämpfen, wenn die Hose voller ist als das Herz.«
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Extreme Wetterlagen: Entschuldigungsregeln u. Verhalten Besonders im Winter können schwierige Verkehrsverhältnisse das Erscheinen verhindern. Dies gilt als entschuldigt, wenn es plausibel ist (s.u. 2.). Schulfrei gibt es aber nur bei amtlicher Mitteilung (s.u. 1.).
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