»Man kann nicht kämpfen, wenn die Hose voller ist als das Herz.«

22.2.2022 Aktuelle CoSchuV und Auslegungshinweise

Liebe Schulgemeinschaft,

hier die gestern medial angekündigten Corona-Verordnungen für Hessen (s. Links unten). Schulisch ändert sich nach heutiger Durchsicht im Kern:

- Ab 22.2. müssen von einem  Coronafall betroffene Kurse nur noch siebentägig in den täglichen Testmodus. Für diese Woche betrifft uns dies nicht, da wir sowieso täglich testen. Ab nächste Woche gehen wir in den vorgeschriebenen Rhythmus von drei Tests (wieder Mo-Mi-Fr 1. Stunde) in der Woche, ab dann würden die Teilnehmer/innen der von einem Coronafall betroffenen Tutorkurse die siebentägige Testpflicht erfüllen müssen. Info an alle Schüler/innen: Hierfür stehen neben Mo/Mi/Fr die Sondertesttermine Di/Do (s. Vertretungsplan) zur Verfügung, wer diese nicht „schafft“, muss sich eben extern testen lassen. Das Sekretariat testet nicht, auch nicht die Schulleitung!

- Ab 4.3. fällt die Maskenpflicht am Sitzplatz, aber nicht in den Fluren/auf dem Schulgelände. Es ist ab 4.3. aber keineswegs verboten und auch ratsam, die Maske aus Sicherheitsgründen weiterhin am Platz zu tragen!

Wir bleiben vorerst bei den bisherigen Pausenregelungen. Frischluft ist nach wie vor eine gute Sache, es wird jetzt ja auch langsam wärmer.

CoSchuV gültig ab 22.02.2022

Auslegungshinweise 22.02.2022

CoSchuV gültig ab 04.03.2022

Korrektur Elternschreiben 23.02.2022

 

Mit herzlichem Gruß

Niko Lamprecht

Schulleiter/OStD

Erstellt am 23. Februar 2022
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