»Man kann nicht kämpfen, wenn die Hose voller ist als das Herz.«
Neuregelungen zu geimpften und genesenen Personen
Näheres findet man unter folgendem LINK. Für die schulische Praxis ist dies nur durchführbar, wenn betroffene Personen einen schriftlichen Nachweis bei sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.
Zu den neuen Plänen kann man sich hier informieren:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln
https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-stufenplan-0
Für Mo 17.5. ff. besteht an der CvO noch kein Änderungsbedarf. Wir informieren schnellstmöglich, wenn Änderungen im Ablauf anstehen.
Zur genaueren Information die am Mittwochabend 12.5 eingetroffenen Nachrichten aus dem HKM:
-Erlass vom 12. Mai 2021 zu Leistungsbewertung, Versetzung und freiwilliger Wiederholung
12.5.21 Niko Lamprecht, Schulleiter
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