»Man kann nicht kämpfen, wenn die Hose voller ist als das Herz.«

Bei Rückkehr von Quarantänefällen zu beachten!

Ich möchte noch vermitteln, dass die Vorlage der Bescheinigung des Gesundheitsamtes in Quarantänefallen am Montag 28.9. (oder in den Tagen danach) notwendig ist. Wenn Sie als Quarantänefall angerufen wurden, aber keine Quarantäne nötig war, bringen Sie bitte ein Schreiben Ihrer Eltern mit, welches dies bestätigt.

Als Quarantänefälle betroffen sind neben einigen kommunizierten E-Phase-Schüler/innen die Schüler/innen der Q1-Kurse PoWi 2 BOL  / E 6 FRE / Ge 9 HEI / Ku 7 LAP / M 9 MAT / Bio 1 PAU / Eth 7 PAU / Ch 8 WAR.

 

Infobrief des Gesundheitsamts: HIER

 

Wir empfehlen dringend, auch als Nichtquarantänefall in der unterrichtsfreien Zeit Kontakte zu vermeiden und die Coronaregeln einzuhalten. Nichts wäre schlimmer als ein Fortgang der Infektionskette nach dem einwöchigen CvO-Shutdown! Bitte seien Sie hier verantwortlich.

 

 

Niko Lamprecht, Schulleiter/OStD

Erstellt am 22. September 2020
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