»Man kann nicht kämpfen, wenn die Hose voller ist als das Herz.«

Schöner Erfolg im NaWi-Bereich

Der gut dotierte Preis wird an hervorragende Wiesbadener Abiturienten bzw. Naturwissenschaftler/innen vergeben. Wir gratulieren Sabine und auch der betreuenden Lehrkraft Frau Woltmann zu dem tollen Erfolg!

Anbei die Auswahlkriterien der Stiftung

Auswahlkriterien


für den Förderpreis für Schülerinnen und Schüler
der
KARIN – ELISABETH – LOOS – STIFTUNG
(Stand März 2008)


Der Vorstand der Karin – Elisabeth – Loos – Stiftung vergibt jährlich einen Preis in Höhe von bis zu Euro 5.000 pro Person an Schülerinnen und Schüler ( bis zu 3 Preisträger/innen ) Wiesbadener Gymnasien und anderer weiterführender Wiesbadener Schulen mit Abiturabschluss mit dem Ziel, das Interesse an den Naturwissenschaften zu steigern und die Ausbildung auf diesem Gebiet zu fördern. Das Preisgeld soll für das Studium, aber auch z.B. für einen zweckgebundenen Sprachaufenthalt im Ausland, Gastaufenthalt an einem naturwissenschaftlichen Institut sowie Kurs- und Hospitationsgebühren et cetera verwendet werden.

I. Voraussetzungen für eine Bewerbung
Um den K.-E. – Loos Förderpreis können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die folgende Bedingungen erfüllen:

1. Sie müssen langjährig herausragende schulische und/oder außerschulische Leistungen auf naturwissenschaftlichem Gebiet ( Chemie , Physik, Biologie, auch Mathematik, Informatik ) erbracht haben.
Besonders herausragende selbständige Arbeiten ( schulische Facharbeiten oder besondere Lernleistungen, auch außerschulische Wettbewerbsarbeiten o.ä. ) können zusätzlich eingebracht werden. Sie werden aber nur dann berücksichtigt, wenn bereits eine entsprechende Würdigung vorliegt und die Arbeit dem Auswahlgremium bzw. dem Stiftungsvorstand zur Verfügung gestellt wird.

2. Sie müssen einen Leistungskurs in einem der genannten Fächer betreiben und in den drei Halbjahren 12/I bis 13/I in diesem Kurs durchgängig sehr gute Leistungen erbracht haben.

3. Sie müssen in den Fächern Deutsch, ( fortgeführte ) Fremdsprache, Mathematik und Geschichte oder Gemeinschaftskunde in jedem der drei Halbjahre 12/I bis 13/I insgesamt einen Notendurchschnitt von mindestens 10 Punkten erreichen.

4. Sie müssen die Absicht haben, ein naturwissenschaftliches Fach bzw. Mathematik, Informatik, Pharmazie, Medizin oder Ingenieurswissenschaften zu studieren.

5. Sie müssen sich verpflichten, der Stiftung jährlich oder bis zum Aufbrauchen der Preissumme einen kurzen Rechenschaftsbericht über die Verwendung des Preisgeldes zu übermitteln.
aus: http://s462424476.online.de/?page_id=85

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Erstellt am 26. April 2013
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